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Beihilfe Alte Oldenburger |
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Beamte haben Anspruch auf Beihilfe durch ihren Arbeitgeber (z. B. Kommune, Bundesland, Bundesrepublik), wenn ärztliche Behandlung notwendig ist. Allerdings sollte beachtet werden, dass je nach persönlicher Situation der Anteil prozentual unterschiedlich ausfällt. Den fehlenden Prozentsatz, den Sie sonst selber tragen müssten, können Sie über einen privaten Krankenversicherungsschutz bei einem Privaten Krankenversicherer wie der Alte Oldenburger abdecken. Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Bei Interesse an Angebotsberechnungen klicken Sie hier:
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